Gemeinschaftstouren

An Gemeinschaftstouren beteiligen sich alle Teilnehmenden auf eigene Verantwortung. Dies ist nur unter folgenden Bedingungen möglich:

  • wenn die Schwierigkeit, Länge und gegebenenfalls besondere Risiken der Tour allen Teilnehmenden bekannt sind
  • wenn alle Teilnehmenden dem Anspruch der Tour gewachsen sind, sie die Tour also auch alleine (mit anderen Personen) durchführen könnten
  • wenn die Gruppe homogen ist

Im Idealfall kennen sich die meisten Teilnehmenden bereits von früheren Touren. In jedem Fall müssen die zu erwartenden Schwierigkeiten und Anforderungen einer Gemeinschaftstour bereits in der Ausschreibung klar formuliert sein. Es muss auch deutlich kommuniziert werden, dass die Teilnehmenden den Schwierigkeitsgrad voll beherrschen müssen.

Die Leitung einer Gemeinschaftstour hat nur eine organisatorische Verantwortung: Insbesondere die Ausschreibung, Anmeldung, Organisation der Fahrt und die Reservierung der Übernachtungen.

Vor der Tour muss die Leitung jedoch die angemeldeten Teilnehmenden auf ihre Tauglichkeit überprüfen und gegebenenfalls unbekannte, nicht einzuschätzende oder offensichtlich nicht geeignete Personen zurückweisen. Ebenso muss die Leitung Interessierte mit einer unzureichenden Ausrüstung oder mit erkennbaren Schwächen (zum Beispiel Krankheiten oder Verletzungen) rechtzeitig vor einer Tour ausschließen.

Organisatorische Grundregeln

Um den Charakter einer Gemeinschaftstour tatsächlich zu wahren, müssen vor und während der Tour unter anderem folgende organisatorische Grundregeln von der Gruppe gemeinschaftlich beachtet werden:

  • genaue Information bzw. Kenntnisstand der Teilnehmenden über Anforderungen, objektive Schwierigkeiten und absehbare Besonderheiten der Tour
  • Einteilung von vorausgehenden Personen und Schlusspersonen, zwischen denen sich die Gruppe idealerweise bewegt
  • Absprache und Einhalten von Sammelpunkten für den Fall, dass sich die Gruppe auseinanderzieht
  • An Sammelpunkten jeweils die Vollzähligkeit der Gruppe feststellen
  • gemeinschaftliches Entscheiden vor und während der Tour (Tourenplanung, Sammelpunkte) bzgl. Auswahl von Weg und Ziel, Tourenverlauf, Risikoeinschätzung, Abbruch der Tour
  • Verhaltensmaßnahmen für unvorhergesehene Zwischenfälle absprechen

Der/dem Organisator*in obliegt es, die Einhaltung dieser Grundregeln zu ermöglichen.

Es bleibt der Leitung unbenommen, ängstliche Teilnehmende oder solche, die den Anforderungen wider Erwarten nicht ganz gewachsen sind, unter besondere Obhut zu nehmen und gegebenenfalls zu sichern. Für diese Teilnehmenden ist der*die Leitende dann als Führungsperson voll verantwortlich. Aus der Gemeinschaftstour wird dann eine partielle Führungstour.

Führungstouren

Die Führungsperson einer Gruppe im Gebirge übernimmt im Rahmen der Sorgfaltspflichten die volle Verantwortung für die Sicherheit und das Wohl der ihr anvertrauten Personen. Die Führungsperson trifft aufgrund ihrer Sachautorität und der Stellung in der Gruppe verbindlich alle sicherheitsrelevanten Entscheidungen. Andererseits hat die Führungsperson den Wünschen der Teilnehmenden in Bezug auf den Erlebniswert der Tour möglichst nachzukommen. Dies ist nur durch weitsichtige Planung, geschickte Organisation und führungstaktisch richtiges Verhalten zu erreichen.

Die Tourenführung muss über Entschlossenheit verfügen, die die Gruppe zum Ziel bringt oder die Tour im Zweifelsfall abbricht. Dazu setzt sie all ihre Kenntnisse und Erfahrungen unmittelbar ein. Die Entscheidungen müssen transparent und für die Teilnehmenden nachvollziehbar sein. Dafür muss die Führungsperson über eine souveräne Fachkompetenz und ein hohes Maß an Personal- und Sozialkompetenz verfügen.

Auch bei geführten Touren müssen die Teilnehmenden über die Schwierigkeiten, die konditionellen Anforderungen und die Risiken informiert werden. Teilnehmen können auch Sektionsmitglieder, die der Führungsperson nicht bekannt sind oder die Tour nicht selbständig durchführen könnten.

Die Anzahl der Geführten darf dann jedoch nur so hoch sein, dass die Führungsperson in allen Fällen die erforderliche Übersicht behält und notwendige Sicherungsmaßnahmen durchführen kann. Nur so kann sie der hohen Verantwortung gerecht werden.

Ausbildungskurse und -touren

Um dem Bildungsgrundsatz des DAV gerecht zu werden, bieten die Sektionen ihren Mitgliedern Ausbildungskurse in verschiedenen Bereichen und auf verschiedenen Niveaustufen an.

Darüber hinaus kommt – vor allem im alpinen Bereich, neben den klassischen Führungstouren und Gemeinschaftstouren – so genannten Ausbildungstouren eine große Bedeutung zu. Ziel von Ausbildungstouren ist es, die Mitglieder zu befähigen, Touren selbständig, eigenverantwortlich und möglichst sicher durchzuführen. Dies erfordert von der Leitung gleichermaßen ein hohes Niveau an Fachkompetenz und Methodenkompetenz. Sie fungiert nicht nur als Führungskraft (wie auf Führungstouren) sondern tatsächlich als Trainer*in.

Im alpinen Bereich gehen Ausbildungskurse und Ausbildungstouren ineinander über. Werden die technischen Grundlagen im Klettergarten, im Gletscherbruch oder an der Spalte geschult, erfolgt danach die praktische Umsetzung im Rahmen von Touren, auf denen die Teilnehmenden unter der Aufsicht des*der Trainer*in selbständig entscheiden und handeln, dabei Erfahrung sammeln und an Sicherheit gewinnen.