Unsere Mitgliedsbeiträge

Untenstehend finden Sie unsere aktuellen Mitgliedsbeiträge:

KategorieJahresbeitrag5Aufnahmegebühr1
A- Mitglieder65,- €25,- €
B- Mitglieder40,- €25,- €
C- Mitglieder24,- € 
Familienmitgliedschaft105,- €225,- €
Kinder40,- €325,- €4
Junioren (18-24 Jahre)40,- €25,- €
Zuschlag Barzahler10,- € 
1Bei gleichzeitiger Aufnahme von mehreren Mitgliedern beträgt die Aufnahmegebühr 25,- €. Der Wechsel von anderen Sektionen erfolgt ohne Aufnahmegebühr.
2Eltern und Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
3Sofern keine Familienmitgliedschaft vorliegt.
4Die Aufnahmegebühr für Kinder entfällt, wenn bereits mindestens ein Elternteil Mitglied der Sektion ist.
5Die Beträge gelten wenn Sie sich für den Bankeinzug entscheiden, sonst erheben wir 10,- € Servicegebühr für Barzahler.

A- Mitglieder

A- Mitglieder sind Vollmitglieder ab einem Alter von 25 Jahren, soweit sie keiner anderen Kategorie angehören.

B- Mitglieder

B- Mitglieder sind Vollmitglieder mit Beitragsvergünstigung, und zwar auf Antrag

  • als Ehe-/Lebenspartner eines A-Mitglieds der Sektion Weilheim
    Voraussetzungen: gleiche Sektion, gleiche Anschrift, gleiches Konto für Beitragsabbuchung
  • aktives Bergwachtmitglied
  • Schwerbehinderte/r (ab 18. Lebensjahr) mit amtl. Ausweis
Familienmitgliedschaft

Ehepaare oder Gleichgestellte mit allen Kindern bis 18 Jahre. Die Eltern sind Vollmitglieder, die Kinder werden bezüglich der Mitgliedsrechte entsprechend dem Alter der Kategorien zugeordnet.
 

C- Mitglieder

C- Mitglieder sind Vollmitglieder, die als A- oder B- Mitglied oder als Junior

  • einer anderen Sektion des Deutschen Alpenvereins oder
  • wenn sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen – einer Sektion des Österreichischen Alpenvereins oder des Alpenvereins Südtirol angehören.

Junioren

Junioren sind Vollmitglieder mit einem Alter von 18 bis 24 Jahren.

Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche sind Mitglieder mit einem Alter bis 17 Jahren. Sie genießen Vorrechte in den Hütten und den Schutz der Unfallfürsorge und der Haftpflichtversicherung, ihre Mitgliederrechte sind nach Maßgabe der Sektionssatzung und der einschlägigen Bestimmungen des DAV eingeschränkt.

Wichtiger Hinweis:

Der Mitgliedsbeitrag gilt unabhängig vom Eintrittsdatum immer das gesamte Kalenderjahr. In der Beitrittserklärung können Sie festlegen, ab welchem Jahr Sie bei uns Mitglied werden wollen. Bleibt dieses Feld frei, wird das laufende Kalenderjahr angenommen.