Versicherungen für Mitglieder

Aktuelle Information des DAV e.V. in Zusammenarbeit mit der Bernhard Assekuranzmakler und der Würzburger Versicherung zur Corona-Situation.

DAV-Notrufzentrale: +49-89-30657091

 

Welche Unterstützung bietet der DAV mit dem Alpinen Sicherheits-Service?

Der Alpine Sicherheits-Service (ASS) bietet den Mitgliedern des Deutschen Alpenvereins in Bergnot, bei Unfällen oder akuter Erkrankung während einer Bergfahrt oder beim Training im Rahmen einer Veranstaltung des DAV Hilfe und trägt die entstandenen Kosten im jeweils bezeichneten Rahmen auf der Grundlage der jeweiligen Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen.

 

Wer kann diese Leistungen in Anspruch nehmen?

Die Leistungen des ASS- Grundschutz wird allen Mitgliedern der Sektionen des DAV geboten, sofern zum Zeitpunkt des Unfalls, der Bergnot oder der akuten Erkrankung der fällige DAV-Mitgliedsbeitrag nachweislich gezahlt wurde. Eine gesonderte Prämie hierfür wird nicht erhoben, er ist im normalen Mitgliedsbeitrag enthalten.

Der erweiterte Schutz wird nur gewährt, wenn er gesondert vereinbart ist. Hierzu hat jedes Mitglied die Möglichkeit, individuell den erweiterten Schutz zu erwerben.

Generell gilt die Pflicht zur Schadenminderung, d.h. den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden.

 

Welche Kosten werden getragen?

Der ASS-Grundschutz für alle DAV- Mitglieder umfasst folgende Leistungen:

  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Bergunfällen im Inland und Ausland
  • Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus) im europäischen Ausland sowie Verlegungs- und Überführungskosten
  • Assistance Leistungen (24 Stunden Notrufzentrale) im Inland und im europäischen Ausland
  • Sporthaftpflicht-Versicherung weltweit

Der erweiterte ASS Schutz kann individuell vereinbart werden und umfasst:

  • den ASS- Grundschutz mit weltweiter Gültigkeit
  • Auslandsreise-Krankenversicherung weltweit
  • Invaliditätsentschädigung nach Unfall

 

Bei welchen sportlichen Aktivitäten hilft der DAV mit dem ASS?

Bergsteigen, z.B.

  • Bergwandern
  • Bergsteigen
  • Fels- und Eisklettern in freier Natur oder an einer dafür eingerichteten Kletterwand
  • Bouldern

Wintersport, z.B.

  • Skifahren (alpin, nordisch, Telemark)
  • Snowboarden
  • Skitouren, Skibergsteigen
  • Skibobfahren

Sonstige Alpinsportarten, z.B.

  • Höhlenbegehungen
  • Mountainbiking
  • Kajak- und Faltbootfahren
  • Canyoning

Und natürlich bei Sektionsveranstaltungen! Mitversichert ist jeweils der direkte Hin- und Rückweg

 

In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?

Nicht versichert sind

  • Die Teilnahme an Skiwettkämpfen und anderen Wettkämpfen, soweit nicht vom DAV veranstaltet
  • Teilnahme an Expeditionen und/ oder Höhenbergsteigen
  • Segelfliegen, Gleitschirmfliegen und ähnliche Luftsportarten
  • Schäden, welche die versicherte Person vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten, insbesondere durch Außerachtlassen grundlegender, allgemein anerkannter Regeln des Bergsteigens herbeiführte
  • Schäden durch Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Kernenergie und Eingriffe von hoher Hand

Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie direkt auf den Seiten des Alpinen Sicherheitsservice.

Es gelten grundsätzlich die Allgemeinen Bedingungen für den Alpinen Sicherheits- Service