Allgemeine Hinweise zu Touren

Teilnahmevoraussetzungen, Anmeldung und Bedingungen für Touren und Kurse

  • Von den Teilnehmer*innen wird erwartet, dass sie sich nur entsprechend ihres bergsteigerischen Könnens, ihrer Kondition und Erfahrung sowie mit der passenden Ausrüstung für die jeweilige Gemeinschafts-, Ausbildungs- oder Führungstour anmelden.
  • Bekannte Erkrankungen oder gesundheitliche Einschränkungen (z. B. Allergien, Verletzungen, Diabetes o. ä.), die den Ablauf oder die Sicherheit beeinflussen könnten, sind der Tourenleitung vorab unaufgefordert mitzuteilen.
  • Die Teilnehmer*innen sollten gesundheitlich und konditionell so fit sein, dass sie die Anforderungen der jeweiligen Tour oder Ausbildung erfüllen und die Gruppe dadurch nicht unzumutbar behindern oder gefährden.
  • Wer deutlich fitter oder erfahrener ist, als es die Ausschreibung vorsieht, kann nicht erwarten, dass die Veranstaltung an das eigene Leistungsniveau angepasst wird.
  • Eine falsche Selbsteinschätzung nach Beginn der Veranstaltung ist kein Grund für eine Rückerstattung von Kosten.

Anmeldung und Teilnahme

  • Die verbindliche Anmeldung erfolgt immer direkt bei der Tourenleitung.
  • Bei hoher Nachfrage kann eine Warteliste geführt werden.
  • Die Teilnahme an Vorbesprechungen zu Touren ist verpflichtend.
  • Tourenleiter*innen können Teilnehmer*innen vor Beginn der Veranstaltung ausschließen, wenn er oder sie den erwarteten Anforderungen offensichtlich nicht gewachsen ist oder ohne Entschuldigung und ohne wichtigen Grund an einer verpflichtenden Vorbesprechung nicht teilgenommen hat.
  • Während einer laufenden Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn jemand die Gruppe in unzumutbarer Weise stört, behindert, gefährdet oder den Anweisungen der Leitung nicht folgt. Dies kann auch Grundlage für den Ausschluss von zukünftigen Veranstaltungen sein.
  • Wer aus den oben genannten Gründen ausgeschlossen wird, trägt die dadurch entstehenden Kosten selbst.
  • Bei Veranstaltungen mit Tourenziel außerhalb Deutschlands ist mindestens eine C-Mitgliedschaft bei der Sektion erforderlich.
  • Familientouren sind Gemeinschaftstouren, keine Führungstouren. Eltern haften im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht für ihre eigenen und für die von ihnen eingeladenen Kinder.
  • Führungstouren werden ausdrücklich als solche ausgeschrieben.

Befähigungsnachweis und Schwierigkeitsgrade

  • Bei anspruchsvollen Wanderungen sowie bei Kletter-, Hoch- und Skitouren kann die Tourenleitung auf Nachfrage einen Befähigungsnachweis in Form eines schriftlichen Tourenberichts der letzten drei Jahre verlangen und ein Vorgespräch mit den Teilnehmer*innen führen.
  • Informationen zu den Schwierigkeitsgraden finden sich auf der Website des DAV-Hauptvereins, inklusive ergänzender Hinweise zu Skitouren, Klettersteigen und Mountainbike-Touren sowie Berg- und Hochtouren.

Ausrüstung

  • Alle Teilnehmer*innen müssen zeitgemäße, funktionstüchtige und der Tour entsprechende Ausrüstung mitbringen, um Sicherheit und Komfort während der Tour zu gewährleisten.
  • Bei Nichteinhaltung kann die Teilnahme durch die Tourenleitung verweigert werden.
  • Bei Hochtouren, Klettertouren und Skihochtouren (sowie entsprechenden Kursen) wird nach einer Einweisung eigenständig in Seilschaften gegangen.

Kosten, Anreise und Stornierung

  • Für Touren und Kurse fallen grundsätzlich keine Teilnehmergebühren an, außer die Veranstaltung wird über eine Bergschule, durch externe Bergführer*innen, Heeresbergführer*innen oder externe DAV-Trainer*innen durchgeführt.
  • Die Teilnehmer*innen tragen die Kosten für Anreise, Unterkunft, Verpflegung sowie Eintrittspreise selbst.
  • Die Kosten für Anreise und Unterkunft der Tourenleitung werden auf die Teilnehmer*innen umgelegt.
  • Gegebenenfalls kann die Tourenleitung im Vorfeld eine Anzahlung (z. B. für Reservierungen) einfordern.
  • Anfallende Stornokosten sind grundsätzlich von den Teilnehmer*innen zu tragen. Dies gilt auch in den Fällen einer Absage der Veranstaltung durch den Tourenleiter oder die Sektion, zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder ungünstigen Verhältnissen.
  • Bei Fahrten mit dem PKW werden die Fahrtkosten (0,30 € pro Kilometer), inklusive des Anteils der Tourenleitung, auf die Mitfahrer*innen umgelegt.
  • Rechenbeispiel:
    • 2 Autos, 7 Personen (darunter die 2 Fahrer + der/die Tourenleiter/in) und 134 km (hin und zurück)
    • 134 km × 0,30 € × 2 Fahrzeuge = ca. 80 € Gesamtbetrag
    • 80 € werden auf 4 Teilnehmer*innen (nicht die Fahrer und nicht der/die Tourenleiter/in) aufgeteilt
    • Das ergibt pro Teilnehmer*in 20 €
    • Die Fahrer erhalten jeweils 40 €
  • Fahrtkosten für ÖPNV-Tickets regeln die Teilnehmer*innen selbst. Etwaige Fahrtkosten der Tourenleitung übernehmen die Teilnehmer*innen.
  • Unser Verein ist dem Natur- und Klimaschutz verpflichtet. Wir versuchen daher, unsere Ausgangsorte – wo immer möglich – mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Solche Touren sind unter dem Punkt „Anreise“ mit „ÖPNV“ gekennzeichnet.